RECHTSWESEN
RECHTSWESEN
DUALES STUDIUM
DIPL.-RECHTSPFLEGER/IN (FH)
Diplom-Rechtspfleger/innen (FH) sind als Fachjuristen
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt.
Sie sind Beamtinnen und Beamte und nehmen
ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit
wahr – d. h. Sie sind in ihren Entscheidungen nur an
Recht und Gesetz gebunden und nicht an Weisungen
Vorgesetzter. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert
und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege,
die im Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich
des Richters lagen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der freiwilligen
Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. Hierzu gehören
u. a. die Nachlasssachen (Eröffnung von Testamenten
und Erteilung von Erbscheinen), die Führung
des Grundbuchs (z. B. Eintragung von Eigentumsänderung
bei einem Grundstück), die Zwangsversteigerung
von Grundstücken inkl. Immobilie, die Bearbeitung
von Insolvenzverfahren, die Führung des
Handelsregisters (z. B. Eintragung neuer Unternehmen)
und die Leitung der Rechtsantragstelle.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben in den
meisten dieser Aufgabenbereiche viel Kontakt zu
den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Dabei
sind Kommunikationstalent, Einfühlungsvermögen,
Entscheidungsfreude und Durchsetzungsfähigkeit
erforderlich.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen den Rechtspfleger/
innen in großem Umfang die Aufgaben der
Strafvollstreckung (z. B. Strafzeitberechnung, Ladungen
zum Haftantritt). Neben den genannten Tätigkeiten
in der Rechtspflege bietet die Justizverwaltung
die Möglichkeit, Führungsaufgaben zu übernehmen
(z. B. als Geschäftsleiter/in eines Gerichts)
INFO
• Dauer: 3 – 5 Jahre (Voll-/Teilzeit)
• Lernort: Duales Studium an der Nord-
deutschen Hochschule für Rechtspflege in
Hildesheim und an den Gerichten des Landes
Niedersachsen, z. B. am Amtsgericht Celle
• Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss.
Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen
nach eigenen Kriterien aus.
/celle-ausbildung.de
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